Bei Wettkämpfen sind auf der Radstrecke auch Kampfrichter unterwegs und prüfen, ob sich die Teilnehmer an die Regeln halten. Bei Nichteinhalten erfolgen Ermahnungen, Zeitstrafen aber auch Disqualifikationen.
Auszug aus dem REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. SPORTORDNUNG (SpO), Seite 19-20
§ 26 Windschattenzone
26.1 Die Windschattenzone ist 12m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.
26.2 Die Windschattenzone von zweispurigen motorisierten Fahrzeugen ist 35m lang, die von Motorrädern ist 12m lang, jeweils gemessen unmittelbar hinter dem Fahrzeug.
26.3 Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der Windschattenzone von Rennbegleit-, Medien- oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren.
§ 27 Einfahren und Passieren der Windschattenzone
27.1 Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
27.2 Der Überholvorgang muss nach 25 Sekunden abgeschlossen sein.
27.3 Ausnahme: Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
a) an Verpflegungsstationen,
b) im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
c) Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt.
§ 28 Definition von “Überholt” beim Radfahren
28.1 Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist.
28.2 Der überholte Athlet muss sich erkennbar und kontinuierlich aus dem Windschatten des Überholenden zurückfallen lassen. Ein Kontern durch Überholen aus diesem Windschattenbereich gilt als Windschattenfahren und wird entsprechend bestraft.
28.3 Der überholte Athlet muss die Windschattenzone in 25 Sek. verlassen, danach greift das Windschattenverbot.
§ 29 Blockieren
29.1 Athleten haben auf der äußeren Seite der Radstrecke zu fahren und dürfen keine gefährlichen Situationen hervorrufen, indem sie andere Athleten blockieren. Ein Athlet blockiert, wenn er als vorausfahrender ohne Grund in der Mitte der Radstrecke fährt und nachfolgende Athleten am Überholen hindert. Blockieren wird mit einer Zeitstrafe geahndet.“